Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(Stand Februar 2019)

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit einer Werbeagentur, die diese auf den Gebieten der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittel für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.

 

Beratung

Ein erstes beratendes Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, den geplanten Aktionen, der Klärung von Vorgehensweise und Aufgabenstellung. Dieses grundlegende Gespräch ist kostenlos. Werden hingegen aus diesem Gespräch Empfehlungen, Ideen o.ä. vom Auftraggeber verwendet, so behalten wir uns eine Abrechnung vor.

 

Preise

Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben. Ich bitte darum, meine Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto zu begleichen. Skonti kann ich leider nicht gewähren, da ich oft über längere Zeiträume einzelne Aufträge vorfinanzieren und daher für viele Leistungen in Vorlage trete. In einzelnen Fällen möchten ich mir freihalten, bei besonders aufwändigen und zeitintensiven Aufträgen um Vorauszahlungen zu bitten. Zur Abrechnung bringen muss ich auch Projekte, die aus nicht von mir zu vertretenden Gründen abgebrochen, nicht realisiert oder nicht veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie, dass beim Zukauf von Kreativleistungen die Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK) vom Gesetzgeber entsprechend zusätzlich weiter zu belasten sind und nicht in meinem Honoraren enthalten sein dürfen.

 

Service-Fee 

Auf von mir zugekaufte Fremdleistungen wie z.B. Druck, Werbemittel, Stock-Fotos, Bildrechte, Messebau etc. halte ich mir offen eine agenturübliche Service-Fee von 15 % des Zukauf-Volumens zu erheben.

 

Eigentumsvorbehalt

Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware oder übertragenen Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

 

Urheberrechte / Nutzungsrechte

Von mir entwickelte Kampagnen sind nur für meine Kunden bestimmt und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Einräumung erweiterter Nutzungsrechte, Weitergabe meiner Konzepte an Dritte (auch Tochter- oder Schwesterunternehmen), Verlängerung von Laufzeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus, sowie bei einem Nachdruck von Printerzeugnissen berechne ich einen 10%-igen Honoraranteil auf die Kreativleistung. Bei der Nutzung von Rechten Dritter (z. B. Fotografen, Bildagenturen, Illustratoren, Autoren etc.) verweise ich ausdrücklich auf die dafür jeweils vorgegebene Folgehonorierung von Nutzungen über den geplanten Verwendungszweck und den vereinbarten Zeitraum hinaus. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei Nutzung von Unterlagen, die die Rechte anderer (siehe oben) beinhalten und von mir weder verfügbar noch einsehbar sind, der Kunde die volle Haftung in Streitfällen übernimmt. Der Kunde sichert zu, die für die übertragenen Arbeiten und Veröffentlichungen erforderlichen Urheber-, Marken- und sonstige Rechte zu besitzen. Er sichert auch zu, dass zur Veröffentlichung bestimmte Inhalte Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen oder Schutzrechte an abgebildeten Gegenständen nicht verletzt oder erforderliche Zustimmungen eingeholt wurden.

 

Proofs und Vorlagenkontrolle bei externer Produktionsvergabe durch den Kunden an Nicht-Agenturpartner

Wenn aus zeitlichen oder kostenseitigen Gründen seitens des Kunden auf ein Proof zur Gütebestimmung bsw. der Druckergebnisse verzichtet wird, haftet die Agentur nicht für Fehler, wenn in dieser Form keine finale Kontrolle des zu erwartenden Ergebnisses stattgefungen hat. Dies bezieht sich auf Formate, Farben und mögliche Dateifehler, die erst ein Proof sichtbar macht und bezieht sich auch auf die direkte Vergabe von Produktionsaufträgen auf Basis von Vorlagen der Agentur, die Kunden an deren eigene Partner ohne Kenntnis der Agentur vergeben.

 

Mehrauflagen

Bei Druckvergaben übernehme ich die druckübliche Praxis, ggf. entstandene Mehrauflagen bis max. 5% abzunehmen und preislich entsprechend zu akzeptieren.

 

Haftung

Trotz aller Sorgfalt bei der Recherche und Erstellung aller kreativen Leistungen bin ich nicht in der Lage, die Haftung für Text, Konzept etc. zu übernehmen. Ausnahmen bilden grobe Fahrlässigkeit oder Absicht. Alle Kundenveröffentlichungen werden von mir anhand von geltendem Recht (BGB, UWG, etc.) überprüft. Ich bitte um Verständnis, dass ich im Haftungsfall eine die Höhe meines Honorares übersteigende Forderung ablehnen muss. 

 

Konkurrenzausschluss

Die Agentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.

 

Geheimhaltungspflicht / Datenschutz

Die Werbeagentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich  behandelt. Eine Weitergabe von Daten durch mich findet nicht statt, es sei denn, es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung.

 

Aufbewahrungspflicht

Vorlagen, Layouts, Reinzeichnungen, Daten, Dateien und sonstige Druck- und Medienvorlagen bewahre ich treuhändisch aber ohne Haftungsübernahme für meine Kunden maximal 2 Jahre auf. Eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist muss mit mir vereinbart werden. Reaktivierung und Versand alter Daten berechne ich mit einer Pauschale von derzeit 70,00 Euro.

 

Gerichtsstand

Obwohl ich nicht hoffe, gegensätzliche Interessenlagen mit meinen Kunden vor Gericht ausfechten zu müssen, gilt im bedauerlichen Falle Wuppertal als Gerichtsstand.

 

Allgemeines / “Salvatorische Klausel“

Ich haben davon abgesehen, schroff formulierte oder unrealistische „Bedingungen“ zu formulieren. Ich gehe vom grundsätzlichen gegenseitigen Interesse, dem guten Einvernehmen und einer fairen Partnerschaft aus. Sollten die hier formulierten Grundsätze dafür nicht ausreichen, so soll geltendes Recht die hier fehlenden Punkte ersetzen oder vervollständigen.

 

Rechtliche Informationen

Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema DATENSCHUTZ und zu weiteren Angaben über KK Design besuchen Sie bitte das IMPRESSUM.

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